Fischereiordnung
WIENER NEUSTÄDTER KANAL I und II
Während der Abkehr und bei extremen Niederwasserstand ist das Fischen verboten.
Es darf eine Köderdaubel (gilt als Fischzeug) max 1 x 1 m verwendet werden.
Das Fischen auf Raubfische ist mit künstlichem Köder (Blinker, Streamer, Wobbler etc.), sowie totem Köderfisch erlaubt.
Köderfische und Weißfische dürfen nach dem Fang eines Edelfisches nur im Wr. Neustädter Kanal entnommen werden. Für den Eigenbedarf als Köder, ist der Fang dieser auf das Minimalste zu beschränken.
Köder für Weißfische: Fruchtköder, Maden, Wurst, Leber, Fliegen, Streamer und Nymphen.
Als Edelfische gelten:KARPFEN Brittelmaß: 38 cm
HECHT Brittelmaß: 50 cm
ZANDER Brittelmaß: 40 cm
SALMONIDEN Brittelmaß:gesetzlich
Schonzeiten: KARPFEN keine Schonzeit ( ausgenommen Wildkarpfen )
HECHT 1.2.2011 bis 31.5.2011
ZANDER 1.2.2011 bis 31.5.2011
SALMONIDEN ges. Schonzeit beachten
FORELLENFISCHEN am ganzen Kanal nur mit Fliege, Streamer und Nymphe erlaubt. Zusätzliches Beködern ist verboten.
In die Fangstatistik ist vor Beginn des Forellenfischens Datum und „K-F“ einzutragen.
HALTUNGEN 11,12 und 13: generell bis 15.3.2011 gesperrt!
Ausnahme:
01.01. bis 31.01. und 1.6. bis 31.12. Hecht, Zander frei, nur künstlicher Köder - ein Angelhaken
01.01. bis 31.01. und 1.6. bis 31.12. Hec
01.06. bis 30.09. Gewässer frei laut Fischereiordnung !
16.03. bis 31.05.2011 nur Fliege, Streamer und Nymphe erlaubt!
01.10. bis 31.12.2011 nur Fliege, Streamer und Nymphe erlaubt!
Für Forellenfischer sind an diesem Tag alle anderen Gewässer (ausgenommen Figurenteich) und alle anderen Fischarten gesperrt.
Maximal 2 Fischtage auf Forellen pro Woche.
DREI Forellen = EIN Edelfisch, max. 6 Forellen/Woche - max 3 Forellen/Tag.
Wird beim Karpfenfischen eine Forelle gefangen, so darf nur mehr auf Forellen mit Fliege Nympfe und Streamer weitergefischt werden – um eine Überschreitung des täglichen Fanglimits zu verhindern.
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