Fischereiordnung
ROHRTEICH
Das Fischen auf Raubfische ist mit Spinnköder, totem Köderfisch, Hühnerdarm und Leber erlaubt.
Füttern verboten !
Erlaubte Köder: Frucht, Teig - und pflanzlicher Naturköder, sowie künstliche Fliege und Nymphe.
Als Edelfische gelten:
KARPFEN Brittelmaß: 38 cm keine Schonzeit (ausgenommen Wildkarpfen)
HECHT Brittelmaß: 50 cm Schonzeit: 1. Februar bis 31. Mai
ZANDER Brittelmaß: 40 cm Schonzeit: 1. Februar bis 31. Mai
WELS Brittelmaß: 60 cm Schonzeit: 1. Februar bis 30. Juni
BARSCH Brittelmaß: 25 cm gesetzliche Schonzeit
AAL
Köderfischfang ist verboten!
Die Entnahme aller anderen Fischarten ist verboten.
Nachtfischen auf WELS nur für Lizenznehmer in der Zeit von 17 - 24 Uhr jeweils jeden Freitag im Mai.
Die an diesen Freitagen im Mai gefangenen Welse zählen nicht bei der Einschränkung „1 Raubfisch pro Monat und Gewässer“.
Im Juli, August und September wird jeden Freitag die Fischzeit bis 24 Uhr verlängert.
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