Fischerverein Guntramsdorf


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Windradlteich

Fischereiordnung


WINDRADLTEICH

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Salmonidenfischen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Nur beim Fliegenfischen dürfen nicht verangelte Salmoniden sofort zurückversetzt werden.
Das zusätzliche Beködern von Streamern, Fliegen, Nymphen etc., ist verboten!


Jeder Missbrauch ist zu unterlassen!

Forellen, die entnommen werden, müssen
vor dem Auslösen durch kräftige Schläge auf den Kopf getötet werden.


Füttern verboten !

Als Edelfische gelten:

KARPFEN Brittelmaß: 38 cm
SALMONIDEN
Brittelmaß: ges. Schonzeit: bis 1. Forellenfischen
HECHT
Brittelmaß: 50 cm Schonzeit: 1. Feber bis 31. Mai
ZANDER
Brittelmaß: 40 cm Schonzeit: 1. Feber bis 31. Mai
Alle anderen Fischarten : Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße beachten. Die Entnahme ist auf 5 Stück pro Woche begrenzt.


Schonzeiten:
GENERELL 01.Feber bis zum 2. Forellenfischen


Vereinsfischen auf Salmoniden nur für Lizenznehmer
am 1. und 2. Sonntag nach dem 15. Märzdem 2. Sonntag im November und an allen Sonn- und Feiertagen inklusive Silvester – und zusätzlich am 23. Dezember

Vor Beginn des Forellenfischens ist in der Fangstatistik Datum und
„W-F“ einzutragen:
Es dürfen 3 Forellen entnommen werden. Für Teilnehmer am Forellenfischen sind an diesen Tag
alle Gewässer und Fischarten (ausgenommen Figurteich) gesperrt.

Jeder entnommene Fisch ist
SOFORT mit Länge einzutragen.

Ab 26.10. ist der Windradlteich gesperrt!

Vom 26. Oktober bis 31. Jänner ist das Fischen auf Hechte, Zander und Wels an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Eisfischen auf Hechte und Zander auf eigene Gefahr!



Ab Beginn der Karpfenfangzeit ist das Fischen auf Forellen täglich erlaubt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen pro Fischtag zu dem am Windradlteich entnommenen Karpfen zusätzlich
bis drei Forellen, die als ein Edelfisch zählen, entnommen werden. Nach dem Fang eines Karpfens darf auf die erlaubten Forellen nur mit künstlicher Fliege, Streamer oder Nymphe, gefischt werden.

z.B. Ein Karpfen und eine, zwei oder drei Forellen sind
2 Edelfische.

Köderdaubel ist verboten!



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